Notwendige Dokumente
- Eine Kopie des Ausweises
- Eine Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen (bulletins de salaires)
- Eine Kopie der letzten Steuererklärung (avis d’imposition)
- Arbeitsvertrag (Sollte ein unbefristeter Vertrag in Frankreich sein - CDI)
- Bankdaten (RIB: Relevé d’Identité Bancaire)
- Mietbescheide des alten Vermieters (quittances de loyer)
- Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour)
- Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung (für Studierende)
Eine vollständige Liste an notwendigen Unterlagen finden Sie hier. Auch in Frankreich sollte das Nettoeinkommen mindestens das 3-fache der Miete betragen. Falls das Einkommen niedriger ist, wird meist ein Bürge verlangt. Dies ist eine Person, die für den Mieter bürgt, falls dieser die Miete nicht zahlen kann. Ein solcher Garant wird verlangt, wenn man kein regelmäßiges Einkommen in Frankreich oder keinen Arbeitsvertrag (CDI) hat. Für Ausländer ist es oft schwer, ein Bürge zu finden. Jedoch gibt es Versicherungen, die sich auf dieses Feld spezialisiert haben und bei Bedarf weiterhelfen. Bei Interesse, kontaktieren Sie uns und wir helfen mit unseren Partnerunternehmen weiter.
Zahlungsbedingungen
Die Schlüssel für die neue Immobilie erhält man erst sobald folgende Dinge gezahlt wurden:
- Kaution (Wird wenige Monate nach Beendigung des Mietvertrages zurückgezahlt und dient als Sicherheit für Schäden). Die Kaution wird am selben Tag bezahlt an dem der Vertrag unterschrieben wird.
- Die erste Miete
- Maklergebühr (kann auch anfallen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde)
Kosten für einen Umzugsservice
Liveonriviera bietet einen Service an, beim Umzug zu helfen. Dieser umfasst die Immobiliensuche, Überprüfen der Gebühren, Zusammenstellen der nötigen Unterlagen, Aufsetzen des Mietvertrages, Vereinbaren von Wohnungsbesichtigungen. Die Kosten hierfür sind eine Monatsmiete und werden erst fällig sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.
Erste Verlängerung des Mietvertrages: 50% Discount auf die oben genannten Gebühren
WICHTIG: Bei Kündigung werden die Maklergebühren nicht zurückerstattet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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