Egal ob man nach Frankreich aus beruflichen, studientechnischen oder privaten Gründen zieht, jeder muss sich früher oder später auf die Wohnungssuche begeben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man ein Haus für die ganze Familie oder eine kleine Studentenwohnung sucht. Der Prozess, die passende Immobilie zu finden, ist sehr ähnlich. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Mietverträgen. Diese Unterschiede werden hier zusammengefasst.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Suchprozess und erklären drei verschiede Möglichkeiten, wie man die Traumimmobilie finden kann. Die erste Option ist, die Immobilie sich privat zu suchen und direkt den Mietvertrag mit dem Vermieter zu schließen; die zweite Möglichkeit ist, einen Makler zu beauftragen und die dritte Alternative ist eine Ferienwohnung auf langfristigen Zeitraum zu mieten.

 

Erste Möglichkeit: Die Immobilie privat suchen

Falls man sich den Stress und die Kosten, die durch einen Makler entstehen sparen will, kann man die Sache selbst in die Hand nehmen und sich auf die Suche machen. In Französisch nennt man dies „particulier à particulier “ (Person zu Person). Hierfür gibt es viele Immobilienportale wie leboncoin, seloger oder liveonriviera, wo man Wohnungen und Häuser findet. Manche Franzosen bevorzugen die alte Schule und inserieren ihre Immobilien noch in Zeitungen oder stellen ein „zu vermieten“ Schild (in Französisch „A Louer“) auf. Diese Option bietet den Vorteil, dass der Prozess meist schneller geht, da man von keiner dritten Partei abhängig ist. Außerdem ist sie unterm Strich günstiger als einen Makler zu beauftragen. Jedoch gibt es auch einige Nachteile. Es gibt einige versteckte Kosten, über die man Bescheid wissen sollte. In Frankreich wird für die meisten Mietverträge ein Standardvertrag verwendet, der nicht nur einheitlich, sondern auch sehr detailliert ist. Meistens ist das Mietverhältnis auf 3 Jahre befristet. Außerdem ist es gut zu wissen, dass in dem Mietvertrag keine Abnutzung vorgesehen ist. Die Miete enthält keine Abschreibung auf Geräte oder Möbel. Wenn ein Gerät beim Einzug funktioniert, dann muss es dies auch beim Auszug tun – egal wie alt es beim Einzug war.

Vor dem Einzug muss außerdem die sogenannte „Etat des Lieux“ unterschrieben werden. Im Prinzip erfüllt dieses Dokument die Funktion eines Wohnungsübergabeprotokolls. Hierin werden das Inventar der Wohnung und dessen Zustand festgehalten. Es ist sehr wichtig, dass der Zustand der Immobilie detailliert beschrieben wird, damit keine Partei danach unangemessene Forderungen stellen kann. Daher sollte man sich nicht wundern, wenn die Erstellung der „Etat des Lieux“ mehrere Stunden dauern kann oder sogar ein Notar zur Beglaubigung herangezogen wird. Sollte beim Auszug ein Detail abweichen, darf der Vermieter den entstandenen Schaden von der Kaution abziehen.

Ein weiteres Problem, dass bei einer privaten Suche entstehen kann, ist die örtliche Distanz. In manchen Gegenden ist es durchaus möglich, eine Wohnung aus der Ferne zu finden, jedoch erschwert das die Situation. Falls man nicht vor Ort sein kann, ist dies vor allem in Gegenden mit hoher Nachfrage wie Paris ein Problem. Als Ausländer können darüber hinaus Sprachbarrieren entstehen. Viele Franzosen haben keine ausgeprägten Englischkenntnisse. Deshalb muss man entweder selbst Französisch beherrschen oder um Hilfe bitten, um den Vermieter anzurufen, einen Besichtigungstermin auszumachen oder Details zu verhandeln. Viele Vermieter sind außerdem skeptisch an Fremde zu vermieten und verlangen deshalb eine hohe Kaution (bis zur dreifachen Monatsmiete) oder die Mietzahlungen im Voraus.

 

 

Zweite Möglichkeit: Einen Makler beauftragen

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich verwalten Makler nicht nur Immobilien, die zum Verkauf stehen, sondern auch Mietwohnungen und -häuser. Die Makler („immobiliers“) verlangen für diesen Service für gewöhnlich eine Provision, die einer Monatsmiete entspricht. Falls der Makler auch die Rolle des Hausverwalters übernimmt, fällt eine Gebühr in Höhe von 10-15 % der Miete an. Jedoch kann es umständlich sein, die Suche über einen Makler zu arrangieren. Normalerweise muss man zunächst die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen, und wenn man noch nicht in Frankreich gearbeitet hat, werden darüber hinaus oft weitere Steuernachweise fällig.

 

Dritte Möglichkeit: Eine Ferienwohnung auf längere Zeit mieten

Für viele Auswanderer entstehen aus den oben genannten Gründen Schwierigkeiten. In diesem Fall ist die beste Option, eine Ferienwohnung für einen längeren Zeitraum zu mieten. Diese Alternative ist vor allem empfehlenswert, wenn man eine Wohnung für maximal ein Jahr benötigt. Der größte Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass keine umständlichen Formalitäten anfallen und keine unzähligen Dokumente benötigt werden.

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