Bevor man den Mietvertrag unterzeichnen kann, verlangt der Vermieter (oder die ihn vertretende Agentur) meist eine Reihe an Dokumenten. Hier finden Sie eine ausführliche Liste, welche Unterlagen, der Vermieter verlangen darf.

Bitte beachten Sie: Anstelle des Originals reicht es im Regelfall aus, eine Kopie des Dokuments vorzuzeigen. Diese muss in französischer Sprache sein und alle Geldbeträge in Euro umgerechnet. Bei Bedarf darf der Vermieter auch das Original anfordern.

 

Ausweisdokument

Der Ausweis muss noch gültig sein und kann in Französisch oder einer anderen Sprache sein. Da Frankreich und Deutschland Mitglieder der EU sind, ist es bürokratisch nicht kompliziert. Falls Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, informieren Sie sich vorab, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung o.ä. benötigen. Ein Identitätsnachweis kann mit einem dieser Dokumente vollbracht werden:

  • Personalausweis

  • Reisepass

  • Führerschein

  • Aufenthaltstitel (Falls Sie sich nur für kurze Zeit in Frankreich aufhalten)

  • Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

 

Nachweis der Adresse

Es reicht einen dieser Nachweise vorzuzeigen, abhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer der vorherigen Immobilie waren:

  • Die letzten 3 Mietquittungen oder eine Bestätigung des vorherigen Vermieters

  • Nachweis des Besitzes Ihrer vorherigen Immobilie (möglich über Grundsteuer o. ä.)

 

Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Eins dieser Dokumente

  • Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Universität

  • Numéro de sécurité sociale/Sozialversicherungsnummer

  • Handelsregistereintrag für Unternehmen

  • Jegliches Dokument, das den Beruf nachweist

 

Nachweis der Finanzen

Ein oder mehrere Dokumente, die über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben

  • Die drei letzten Gehaltsabrechnungen

  • Nachweis der Vergütung eines Praktikums

  • Nachweis sonstiger Zahlungen, Zuschüsse, Pensionen, Einkommen durch Immobilien, Wertpapiere oder Lebensversicherung

  • Stipendienvertrag

  • Nachweis der finanziellen Unterstützung von CAF oder CMSA

 

Quelle: www.service-public.fr (Offizielle Webseite der französischen Regierung)