Aus Deutschland sind es die meisten Mieter gewohnt, dass ein Mietvertrag auf unbefristete Zeit zwischen dem Vermieter und Mieter abgeschlossen wird. Dies ist im europäischen Ausland oft anders. Deshalb muss man sich vor einem Umzug nach Portugal informieren, welche Art Verträge es gibt. Grundsätzlich gilt, dass Mietverhältnisse, die länger als 6 Monate dauern, schriftlich in einem Vertrag vereinbart werden müssen. Dennoch beträgt die Anzahl der schwarz vermieteten Wohnungen in Portugal schätzungsweiße über 1 Millionen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, nach Portugal auszuwandern, sollten Sie wissen, dass zunächst zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen unterschieden wird.

 

Befristete Mietverträge in Portugal

Die Mietdauer beträgt in diesem Fall für gewöhnlich zwischen 5 und 30 Jahren. Eine Ausnahme hierbei sind Verträge über Ferienwohnungen. Hierbei ist die Mietzeit oft auf weniger als 3 Jahre limitiert. Dies heißt jedoch nicht, dass ein Mieter sich automatisch alle 5 Jahre eine neue Wohnung suchen muss. Falls der Mietvertrag vor Ablauf der Frist nicht von einer der Parteien gekündigt wird, verlängert er sich automatisch für den gleichen Zeitraum. Selbstverständlich besteht auch hier eine Kündigungsfrist. Fall der Vermieter das Mietverhältnis auflösen will, muss er das dem Mieter ein Jahr im Voraus mitteilen. Für den Mieter besteht eine Frist von 4 Monaten (120 Tagen). Wenn beide Parteien ein Ende des Mietvertrages wünschen (revogação), entstehen keine Probleme. Falls nur eine Seite daran interessiert ist, bestehen zwei mögliche Optionen: eine ordentliche Kündigung (denúncia) oder eine außerordentliche Kündigung (resolução).

 

Unbefristete Mietverträge in Portugal

Ähnlich wie in Deutschland benötigt der Vermieter für die Auflösung des Mietverhältnisses einen Kündigungsgrund. Dieser kann Eigenbedarf, Eigenbedarf für ein Familienmitglied oder wegen umfassender Renovierungsarbeiten sein. Der Mieter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch von maximal einer Jahresmiete. Sollte der Vermieter aus einem anderen Grund kündigen wollen, muss er dies zwei Jahre im Voraus ankündigen. Für den Mieter besteht eine Kündigungsfrist von 120 Tagen.